Sie sind gesetzlich krankenversichert und können sich wegen einer Krankheit, nach einer OP oder anderen Behandlung im Krankenhaus vorübergehend nicht selbst versorgen? Dann haben Sie Anspruch auf Hilfe im Haushalt auf Rezept. Voraussetzung dafür ist, dass Sie zu Hause niemanden haben, der Ihnen bei der Körperpflege, beim Essen und im Haushalt hilft oder die Kinder versorgt.
In welchem Umfang Krankenkassen für eine Haushaltshilfe zahlen, hängt davon ab, welche Dinge Sie noch selbst oder mit Unterstützung anderer verrichten können. Wird eine gute Fee für den eignen Haushalt genehmigt, erledigt diese die nötigen Dinge, die anfallen: Wäsche waschen, Wohnung putzen, Mahlzeiten zubereiten, Einkäufe und Botengänge erledigen sowie die Kinder betreuen und beaufsichtigen.
Haben Sie bereits eine Genehmigung der Krankenkasse vorliegen oder dürfen wir Ihnen bei der Antragstellung helfen? Kontaktieren Sie uns einfach, wir sind gerne für Sie da!
Zu Beginn der Tätigkeit muss eine schriftliche Kostendeckungszusage Ihrer gesetzlichen Krankenkasse oder Ihres privaten Versicherungsträgers vorliegen!
SGB V-Leistungen werden mit einem Stundensatz von 41,40 € abgerechnet. Zzgl. 4,50 € Anfahrt innerhalb Plettenbergs, außerhalb Plettenbergs zzgl. 0,35 €/km.
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