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Haushaltshilfe nach OP, einem Krankenhausaufenthalt, Unfall oder in der Schwangerschaft (SGB V)

Hilfe auf Rezept: Haushaltshilfe von der Krankenkasse

Hilfe auf Rezept: Haushaltshilfe von der Krankenkasse

Hilfe auf Rezept: Haushaltshilfe von der Krankenkasse

 Sie sind gesetzlich krankenversichert und können sich wegen einer Krankheit, nach einer OP oder anderen Behandlung im Krankenhaus vorübergehend nicht selbst versorgen? Dann haben Sie Anspruch auf Hilfe im Haushalt auf Rezept. Voraussetzung dafür ist, dass Sie zu Hause niemanden haben, der Ihnen bei der Körperpflege, beim Essen und im Haushalt hilft oder die Kinder versorgt. 

Das Wichtigste in Kürze:

Hilfe auf Rezept: Haushaltshilfe von der Krankenkasse

Hilfe auf Rezept: Haushaltshilfe von der Krankenkasse

 

  • Der Anspruch besteht bei schwerer Krankheit und insbesondere nach einer Behandlung im Krankenhaus.
  • Voraussetzung ist, dass Sie keine mit Ihnen im Haushalt lebende Person haben, die Sie pflegen bzw. den Haushalt führen kann.
  • Hilfeleistungen werden in der Regel für höchstens vier Wochen pro Krankheitsepisode gewährt und es sind gesetzliche Zuzahlungen zu leisten.

Die Aufgaben:

Hilfe auf Rezept: Haushaltshilfe von der Krankenkasse

Die Aufgaben:

 In welchem Umfang Krankenkassen für eine Haushaltshilfe zahlen, hängt davon ab, welche Dinge Sie noch selbst oder mit Unterstützung anderer verrichten können. Wird eine gute Fee für den eignen Haushalt genehmigt, erledigt diese die nötigen Dinge, die anfallen: Wäsche waschen, Wohnung putzen, Mahlzeiten zubereiten, Einkäufe und Botengänge erledigen sowie die Kinder betreuen und beaufsichtigen. 

Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Haben Sie bereits eine Genehmigung der Krankenkasse vorliegen oder dürfen wir Ihnen bei der Antragstellung helfen? Kontaktieren Sie uns einfach, wir sind gerne für Sie da!

Kontakt aufnehmen

Zu Beginn der Tätigkeit muss eine schriftliche Kostendeckungszusage Ihrer gesetzlichen Krankenkasse oder Ihres privaten Versicherungsträgers vorliegen!

SGB V-Leistungen werden mit einem Stundensatz von 41,40 € abgerechnet. Zzgl. 4,50 € Anfahrt innerhalb Plettenbergs, außerhalb Plettenbergs zzgl. 0,35 €/km.

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